LEISTUNGEN
Wir helfen Ihnen, sich in der Welt des Rechts und der Technologie zurechtzufinden.
Das Recht unterliegt ständigen Veränderungen. Die Technologie entwickelt sich noch schneller. Für alle Unternehmen ist es unerlässlich, mit den Entwicklungen in diesen beiden Bereichen Schritt zu halten, sich daran anzupassen und die sich bietenden Chancen zu nutzen – vorzugsweise noch vor den Wettbewerbern – auch wenn der ständige Wandel viele Unsicherheiten mit sich bringt. Unser Ziel ist, unseren Mandanten den sicheren Weg in einem unsicheren Umfeld aufzuzeigen.
Wir erbringen Rechtsdienstleistungen für verschiedene Mandanten, von Start-ups bis hin zu multinationalen Unternehmen. Neben der Erbringung von Rechtsdienstleistungen in allen Rechtsbereichen, die Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit benötigen, konzentriert sich unsere Kanzlei vor allem auf das Technologierecht. Unser Engagement für Innovation und Technologie ermöglicht es uns, auch für noch nie dagewesene Probleme von Unternehmen sichere Lösungen zu finden.
TECHNOLOGIERECHT
Künstliche Intelligenz
Die KI-Verordnung schafft den ersten umfassenden Rechtsrahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Sie betrifft direkt Organisationen, die KI-Systeme entwickeln, integrieren oder nutzen, unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind, wenn die von ihrem KI-System erzeugten Ergebnisse in der EU verwendet werden. Die Einhaltung der Vorschriften ist nicht nur wichtig, um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch, um eine vertrauenswürdige, transparente und rechtmäßige Nutzung von KI zu gewährleisten, das Vertrauen der Nutzer zu stärken und nachhaltige Innovationen zu fördern. In dieser Hinsicht unterstützen wir unsere Kunden bei:
- Bewertungen der Anwendbarkeit der KI-Verordnung und der Risikoklassifizierung, um festzustellen, ob ein KI-System unter die Kategorien „verbotene“, „risikoreiche“ oder „risikobegrenzte“ Systeme fällt;
- der Erstellung und Überprüfung von KI-bezogenen Dokumenten, wie Transparenzhinweisen, Benutzeranweisungen und Vertragsklauseln zur Zuweisung von KI-bezogenen Risiken;
- Compliance-Lückenanalysen und Unterstützung bei der Umsetzung, einschließlich Governance-Rahmenwerken, internen Richtlinien und der Vorbereitung von Konformitätsbewertungen;
- Regulierungsstrategien und -engagement, einschließlich der Vorbereitung auf Audits, der Interaktion mit Aufsichtsbehörden, einschließlich der Beantwortung von regulatorischen Anfragen;
- Beratung zu KI-Governance und Lebenszyklusmanagement, einschließlich Datenqualität, menschlicher Aufsicht und Meldepflichten bei Vorfällen.
Cybersicherheit
Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union spielt eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Cybersicherheit und der operativen Widerstandsfähigkeit in wesentlichen und wichtigen Sektoren als Reaktion auf zunehmende digitale Bedrohungen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Erreichung der NIS2-Konformität, nicht nur um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und Sanktionen zu vermeiden, sondern auch um robuste Sicherheits-Governance-Rahmenwerke zu etablieren, die die Geschäftskontinuität schützen und Vertrauen bei Stakeholdern und Kunden aufbauen. Dementsprechend unterstützen wir unsere Mandanten mit einer breiten Palette von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der NIS2-Konformität, darunter:
- Umfangs- und Anwendbarkeitsbewertungen, um festzustellen, ob eine Organisation gemäß der NIS2-Richtlinie als wesentliche oder wichtige Einrichtung einzustufen ist;
- Beratung des Managements zu Governance-Verpflichtungen, einschließlich der durch NIS2 eingeführten Rechenschaftspflichten der Führungskräfte, Berichtspflichten und Aufsichtspflichten;
- Unterstützung bei der Reaktion auf Vorfälle und der Benachrichtigung, Hilfe bei der rechtlichen Bewertung, behördlichen Meldungen und Koordination während Cybersicherheitsvorfällen;
- Vertragliches Risikomanagement und Risikomanagement von Dritten, Integration der NIS2-Anforderungen in Lieferantenvereinbarungen, Outsourcing-Verträge und IT-Dienstleistungsvereinbarungen.
Datenschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein Eckpfeiler des Datenschutzrechts in der Europäischen Union und legt strenge Standards für die rechtmäßige, transparente und sichere Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Wir helfen Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen, um einen verantwortungsvollen, datengesteuerten Geschäftsbetrieb zu unterstützen, Vertrauen aufzubauen, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und nicht zuletzt erhebliche Strafen zu vermeiden. Im Bereich des Datenschutzrechts umfassen unsere Rechtsdienstleistungen:
- Erstellung und Überprüfung von DSGVO-Dokumentationen, einschließlich Datenschutzerklärungen, Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten, Datenverarbeitungsvereinbarungen und internen Datenschutzrichtlinien;
- Datenschutz-Folgenabschätzungen, einschließlich Risikoanalysen und Strategien zur Risikominderung für risikoreiche Verarbeitungsvorgänge;
- Unterstützung bei der Reaktion auf Vorfälle und Datenschutzverletzungen, Hilfe bei der rechtlichen Bewertung, Meldepflichten und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen;
- Beratung zu internationalen Datenübermittlungen, einschließlich der Verwendung von Standardvertragsklauseln (SCCs) und Folgenabschätzungen für Übermittlungen.
Internetrecht, Plattformregulierung und Domainstreitigkeiten
Das Internetrecht regelt den rechtlichen Rahmen für Online-Aktivitäten, digitale Plattformen und die Erbringung von Dienstleistungen im digitalen Umfeld. Die Regulierung von Plattformen ist zu einem Schwerpunkt der EU-Digitalpolitik geworden und prägt die Art und Weise, wie Online-Plattformen funktionieren, Inhalte moderieren und auf dem digitalen Markt konkurrieren. Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) legen klare Verpflichtungen für Plattformen fest und befassen sich mit Themen wie Online-Sicherheit, Transparenz, Marktgerechtigkeit und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Wir beraten unsere Kunden zu folgenden Themen:
- Anwendbarkeits- und Rollenbewertungen, um festzustellen, ob ein Dienst als Vermittlungsdienst, Hosting-Anbieter, Online-Plattform oder sehr große Online-Plattform (VLOP) einzustufen ist, und um die entsprechenden Verpflichtungen zu ermitteln;
- Compliance-Lückenanalysen, Überprüfung bestehender Praktiken in den Bereichen Inhaltsmoderation, Nutzerberichte, Werbung und Transparenz anhand der DSA-Anforderungen;
- Entwurf und Aktualisierung interner Richtlinien und Nutzungsbedingungen, einschließlich Notice-and-Action-Mechanismen, Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und Regeln zur Moderation von Inhalten;
- Nutzerrechte und Verfahrensgarantien, Beratung zu Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verfahren, Regeln für die Sperrung von Konten und die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden; sowie
- Verfahren zur Meldung und Entfernung von Inhalten,
- Vereinbarungen zur Übertragung von Domainnamen und
- Domainnamenstreitigkeiten.
GEISTIGES EIGENTUM
Urheberrechte
Das Urheberrecht spielt eine zentrale Rolle beim Schutz von Software und anderen digitalen Werken während ihrer gesamten Entstehung, Verbreitung und Nutzung. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem die Ausarbeitung von:
- Softwareentwicklungs- und Wartungsverträge,
- Lizenzvereinbarungen,
- Service Level Agreements (SLA),
- Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA),
- Software-as-a-Service-Verträge (SaaS) und
- ERP-Software (Enterprise Resource Planning) und Implementierungsdienstleistungsverträge.
Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte bilden die Grundlage für den rechtlichen Schutz von Innovation, Kreativität und Markenwert. Wir beraten unsere Mandanten beim Schutz, der Verwaltung und der Durchsetzung von Marken, Geschmacksmustern, Layout-Designs (Topografien) integrierter Schaltkreise und Patenten und helfen ihnen dabei, wertvolle geistige Vermögenswerte zu sichern und zu vermarkten. Unsere Dienstleistungen unterstützen unsere Mandanten während des gesamten Lebenszyklus dieser Rechte, von der Registrierung und dem Portfoliomanagement bis hin zur Durchsetzung und Streitbeilegung.
Know-How und Geschäftsgeheimnisse
Der Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen ist für die Wahrung des Wettbewerbsvorteils eines Unternehmens und den Schutz wertvoller Geschäftsinformationen von entscheidender Bedeutung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Identifizierung, dem Schutz und der Durchsetzung vertraulicher Informationen durch geeignete rechtliche, vertragliche und organisatorische Maßnahmen. Unsere Dienstleistungen umfassen die Ausarbeitung von Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen, die Beratung zu internen Compliance-Rahmenwerken und die Vertretung unserer Mandanten in Fällen von missbräuchlicher Verwendung oder unrechtmäßiger Offenlegung.
HANDELSRECHT
E-commerce
Der E-Commerce ist zu einem zentralen Kanal für moderne Unternehmen geworden und erfordert die Einhaltung komplexer und sich ständig weiterentwickelnder Rechtsvorschriften für den Online-Verkauf, digitale Dienste und den Verbraucherschutz. Wir helfen Unternehmen dabei, ihre E-Commerce-Aktivitäten auf rechtlich solide und wirtschaftlich effiziente Weise zu strukturieren und zu betreiben, und unterstützen sie dabei, ihr Wachstum voranzutreiben und gleichzeitig regulatorische und vertragliche Risiken zu managen. In diesem Bereich verfügen wir insbesondere über umfangreiche Erfahrung in folgenden Bereichen:
- Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Servicebedingungen für Webshops und Online-Dienste;
- Beratung zu Verbraucherschutz- und Fernabsatzvorschriften, einschließlich Widerrufsrechten, Preistransparenz und Beschwerdebearbeitung;
- Verhandlung von Logistik- und Drittanbieter-Dienstleistungsverträgen, einschließlich Verträgen mit Lieferpartnern und Marktplatzbetreibern.
Traditionelle Handelsverträge
Unsere Anwaltskanzlei berät unsere Mandanten auch zu traditionellen (Offline-)Handelsverträgen, darunter:
- Agenturverträge,
- Beratungsverträge,
- Rahmenverträge über Dienstleistungen,
- Kooperations- und Partnerschaftsverträge,
- Vertriebsvereinbarungen und
- Franchiseverträge.
GESELLSCHAFTSRECHT
Über die Gründung neuer Unternehmen und die laufende rechtliche Unterstützung im Unternehmensalltag hinaus beraten wir unsere Mandanten in einer Vielzahl komplexer gesellschaftsrechtlicher Fragen während des gesamten Lebenszyklus ihres Unternehmens. Zu unseren Dienstleistungen gehört die rechtliche Unterstützung bei Fusionen, Spaltungen, Übernahmen und Umstrukturierungen, wobei wir bei der Strukturierung von Transaktionen, der Due Diligence sowie der Vorbereitung und Verhandlung von Transaktionsdokumenten behilflich sind.
Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung von Unterkapitalisierungsproblemen, der Umsetzung von Änderungen in Eigentums- und Kontrollstrukturen sowie der Beratung von Aktionären und Geschäftsführungen in Fragen der Unternehmensführung. Ferner vertreten wir Mandanten sowohl in vereinfachten als auch in üblichen freiwilligen Auflösungsverfahren und gewährleisten dabei die vollständige Einhaltung der geltenden gesetzlichen Anforderungen bei gleichzeitiger Bereitstellung effizienter und wirtschaftlich praktikabler Lösungen.
SCHULDENEINTREIBUNG UND STREITBEILEGUNG
Schuldeneintreibung
Die Schuldeneintreibung ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der finanziellen Stabilität eines Unternehmens und der Durchsetzung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Eintreibung ausstehender Forderungen durch strukturierte und rechtskonforme Inkassostrategien, die auf die spezifischen Umstände des jeweiligen Falles zugeschnitten sind.
Gemäß dem Grundsatz der schrittweisen Durchsetzung wird die Eintreibung von Forderungen in der Regel durch die Zustellung eines formellen anwaltlichen Mahnschreibens an den Schuldner eingeleitet. In vielen Fällen führt dies allein schon zu einem erfolgreichen Ergebnis; ist dies jedoch nicht der Fall, kann der nächste Schritt die Einleitung eines Mahnverfahrens sein. Befindet sich der Sitz des Schuldners in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, kann das europäische Mahnverfahren eine Lösung bieten.
In Fällen, in denen der Grund für die Nichtzahlung nicht in einem Mangel an verfügbaren Geldmitteln, sondern in einer mangelnden Zahlungsbereitschaft liegt, ist die Einleitung eines Liquidationsverfahrens ein zweckmäßiges und wirksames Mittel zur Durchsetzung der Forderung. In solchen Fällen kann der Schuldner die Liquidation nur dann vermeiden, wenn er die Forderung des Mandanten vollständig begleicht.
Streitbeilegung
Wir vertreten unsere Mandanten vor Gericht in einer Vielzahl von Streitigkeiten, die sich aus verschiedenen Handels- und Arbeitsverträgen ergeben, sowie in Fällen, die die Haftung des Geschäftsführers eines liquidierten Unternehmens betreffen, oder in Rechtsstreitigkeiten, für die die ungarischen ordentlichen Gerichte zuständig sind, der Beklagte jedoch seinen Wohnsitz in einem anderen Land der Europäischen Union hat. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Vollstreckung günstiger Gerichtsurteile, selbst in Fällen, in denen der Beklagte seinen Sitz oder pfändbare Vermögenswerte in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.
Neben der Prozessführung beraten wir auch bei außergerichtlichen Vergleichsverfahren, alternativen Streitbeilegungsverfahren oder Online-Streitbeilegungsverfahren und beteiligen uns aktiv daran, um Streitigkeiten möglichst effizient und kostengünstig beizulegen. Unser Ansatz ist auf die spezifischen Umstände und Ziele jedes Einzelfalls zugeschnitten, wobei wir einen starken Fokus auf Risikomanagement und praktische Ergebnisse legen. Entweder durch Prozessführung oder Verhandlungslösung – wir sind bestrebt, Lösungen zu finden, die den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten am besten dienen.
ARBEITSRECHT, EINWANDERUNG UND IMMOBILIENRECHT
Arbeitsrecht
Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist es besonders wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob der Vertrag beispielsweise eine Vertraulichkeitsklausel oder eine Wettbewerbsverbotsvereinbarung enthalten sollte, und es kann auch ratsam sein, die Frage der während des Arbeitsverhältnisses entstandenen geistigen Schöpfungen zu regeln. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es unerlässlich, sicherzustellen, dass die Kündigung oder die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgt, da sonst das Risiko eines kostspieligen Arbeitsrechtsstreits und eines für den Arbeitgeber nachteiligen Gerichtsurteils erheblich steigen kann.
Neben den direkt mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Dokumenten beraten wir unsere Mandanten häufig auch in folgenden Bereichen:
- Arbeitgebernachfolge,
- Massenentlassungen,
- Leiharbeit und
- Vereinbarungen mit Personalvermittlungsagenturen.
Einwanderung
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Einreichung von Aufenthaltsgenehmigungsanträgen für Arbeitnehmer aus Drittstaaten und helfen Unternehmen dabei, internationale Talente auf rechtlich konforme Weise zu gewinnen und zu halten. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit einer Vielzahl von Genehmigungsarten, darunter insbesondere die Blaue Karte EU, Aufenthaltsgenehmigungen zum Zwecke der Beschäftigung, Genehmigungen für unternehmensinterne Versetzungen und Aufenthaltsgenehmigungen für selbstständige Gastarbeitnehmer. Wir übernehmen die vollständige Vertretung vor der ungarischen Einwanderungsbehörde, kümmern uns um die offizielle Kommunikation und klären Verfahrens- oder Compliance-Fragen im Namen der Arbeitgeber. Durch einen pragmatischen und effizienten Ansatz helfen wir Unternehmen, die rechtmäßige Mobilität ihrer Arbeitskräfte sicherzustellen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand und die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs zu minimieren.
Immobilienrecht
Unsere Kanzlei erstellt regelmäßig Kaufverträge für gewerbliche und private Immobilientransaktionen. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Verhandlung und Ausarbeitung von Mietverträgen für Gewerbe- und Industrieimmobilien, einschließlich Büro- und Lagerräumen. Wir beraten unsere Mandanten während des gesamten Verhandlungsprozesses, von der ersten Strukturierung über die Vertragsausarbeitung bis hin zum Vertragsabschluss.
